Steuern & Finanzen

Steuererklaerung fuer Nebeneinkuenfte | Angestellte & Freiberufler

Wenn Sie Nebeneinkuenfte erzielen, koennen Sie zur Abgabe einer Steuererklaerung verpflichtet sein. In Deutschland gibt es klare Regelungen, wann eine Erklaerung notwendig ist. Dieser Artikel erklaert alle wichtigen Aspekte der Steuererklaerung bei Nebeneinkuenften verstaendlich und praxisnah.

Haftungsausschluss

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Steuerberatung dar. Fuer konkrete Entscheidungen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Ihr Finanzamt. Steuergesetze koennen sich jaehrlich aendern.

Das lernen Sie in diesem Artikel

  • Wer eine Steuererklaerung abgeben muss und wer nicht
  • Die Kleinunternehmerregelung und Freibetraege richtig verstehen
  • Einkunftsarten und deren steuerliche Behandlung
  • Welche Ausgaben Sie absetzen koennen
  • Steuererklaerung mit ELSTER einreichen

Wer muss eine Steuererklaerung abgeben?

Nicht jeder mit Nebeneinkuenften muss automatisch eine Steuererklaerung abgeben. Pruefen Sie zunaechst, ob Sie zur Abgabe verpflichtet sind.

Fuer Angestellte (Arbeitnehmer)

Situation Steuererklaerung Hinweis
Nebeneinkuenfte unter 410 EUR Nicht erforderlich Haerteausgleich greift
Nebeneinkuenfte 410 - 820 EUR Erforderlich Teilweise steuerfrei
Nebeneinkuenfte ueber 820 EUR Erforderlich Voll steuerpflichtig
Steuerklasse VI (Zweitjob) Erforderlich Pflichtveranlagung

Wichtige Hinweise zu den Grenzen

  • Einkuenfte, nicht Einnahmen: Die Grenze bezieht sich auf den Gewinn nach Abzug der Ausgaben
  • Grundfreibetrag 2024: 11.604 EUR - bis zu diesem Betrag fallen keine Steuern an
  • Freiwillige Erklaerung: Auch unter den Grenzen kann eine Erklaerung sinnvoll sein (Erstattungen)
  • Mehrere Nebentaetigkeiten: Alle Einkuenfte werden zusammengerechnet

Fuer Freiberufler und Selbststaendige

Wenn Sie freiberuflich oder selbststaendig taetig sind, muessen Sie grundsaetzlich eine Steuererklaerung abgeben - unabhaengig von der Hoehe Ihrer Einkuenfte. Bei einem Jahresumsatz unter 22.000 EUR koennen Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen und von der Umsatzsteuer befreit sein.

Einkunftsarten und ihre steuerliche Behandlung

Nebeneinkuenfte werden je nach Art unterschiedlich besteuert. Die Einkunftsart bestimmt, wie Ausgaben abgesetzt werden und welche Regelungen gelten.

Die wichtigsten Einkunftsarten

Einkuenfte aus nichtselbststaendiger Arbeit

Minijob, Teilzeitjob, befristete Anstellung

Merkmale: Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber abgefuehrt. Werbungskosten absetzbar (Pauschale: 1.230 EUR)

Einkuenfte aus selbststaendiger Arbeit

Freiberufliche Taetigkeit (Texter, Designer, Berater, etc.)

Merkmale: Betriebsausgaben voll absetzbar, keine Gewerbesteuer, EUeR ausreichend

Einkuenfte aus Gewerbebetrieb

Online-Handel, Affiliate-Marketing, gewerbliche Dienstleistungen

Merkmale: Gewerbeanmeldung erforderlich, ab 24.500 EUR Gewinn Gewerbesteuer, Betriebsausgaben absetzbar

Sonstige Einkuenfte

Gelegentliche Verkaeufe, private Veraeusserungsgeschaefte

Merkmale: Freigrenze 600 EUR pro Jahr, nur bei Ueberschreitung steuerpflichtig

Freiberuflich vs. Gewerblich

Aspekt Freiberuflich Gewerblich
Gewerbesteuer Keine Ab 24.500 EUR Gewinn
Gewerbeanmeldung Nicht erforderlich Erforderlich
Buchhaltung EUeR ausreichend EUeR ausreichend*
IHK-Mitgliedschaft Keine Pflicht Pflicht

*Bei Umsaetzen unter 600.000 EUR und Gewinnen unter 60.000 EUR pro Jahr reicht die Einnahmen-Ueberschuss-Rechnung (EUeR). Darueber ist doppelte Buchfuehrung mit Bilanz erforderlich.

Absetzbare Betriebsausgaben

Alle Ausgaben, die im direkten Zusammenhang mit Ihrer Nebentaetigkeit stehen, koennen Sie als Betriebsausgaben absetzen. Dies reduziert Ihren steuerpflichtigen Gewinn.

Typische Betriebsausgaben

Telekommunikation

  • Internetanschluss (anteilig)
  • Mobilfunkvertrag (anteilig)
  • Domain- und Hostingkosten

Arbeitsmittel

  • Computer und Zubehoer
  • Bueromaterial
  • Software und Apps

Fortbildung

  • Fachbuecher und E-Books
  • Online-Kurse
  • Seminare und Workshops

Gebuehren

  • Plattformgebuehren (Fiverr, Upwork)
  • Zahlungsdienstleister (PayPal, Stripe)
  • Bankgebuehren

Raumkosten

  • Arbeitszimmer (anteilig)
  • Coworking Space
  • Bueromoebel

Reisekosten

  • Fahrtkosten zu Kunden
  • Geschaeftsreisen
  • Verpflegungsmehraufwand

Aufteilung bei gemischter Nutzung

Bei Gegenstaenden oder Diensten, die Sie sowohl privat als auch beruflich nutzen, muessen Sie den beruflichen Anteil schaetzen und dokumentieren.

Beispiele fuer anteilige Ausgaben

Internetanschluss (50 EUR/Monat) 50% beruflich = 25 EUR/Monat absetzbar
Smartphone (40 EUR/Monat) 30% beruflich = 12 EUR/Monat absetzbar
Mietwohnung (800 EUR/Monat, 15 qm Arbeitszimmer) 20% Flaeche = 160 EUR/Monat absetzbar

Erforderliche Unterlagen fuer die Steuererklaerung

Grundlegende Dokumente

Lohnsteuerbescheinigung

Erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber. Enthaelt alle Angaben zu Ihrem Gehalt und der abgefuehrten Lohnsteuer.

Einnahmenaufstellung

Alle Einnahmen aus Ihrer Nebentaetigkeit: Rechnungen, Kontoauszuege, Plattformabrechnungen (Fiverr, Upwork, etc.).

Belege fuer Betriebsausgaben

Rechnungen und Quittungen fuer alle absetzbaren Ausgaben. Auch digitale Belege sind gueltig.

Steuer-Identifikationsnummer

Ihre persoenliche Steuer-ID. Fuer ELSTER benoetigen Sie ausserdem ein Zertifikat oder ein ELSTER-Konto.

Zusaetzliche Nachweise fuer Abzuege

Abzugsart Erforderliche Unterlagen
Krankheitskosten Rechnungen, Rezepte, Belege
Spenden Spendenquittungen
Riester-Rente Bescheinigung des Anbieters
Versicherungen Beitragsnachweise

Steuererklaerung mit ELSTER einreichen

ELSTER ist das Online-Portal der deutschen Finanzaemter. Damit koennen Sie Ihre Steuererklaerung bequem von zu Hause aus einreichen.

Schritt-fuer-Schritt-Anleitung

1

ELSTER-Konto erstellen

Registrieren Sie sich auf elster.de. Die Aktivierung dauert einige Tage (Aktivierungscode per Post).

2

Formulare auswaehlen

Waehlen Sie den Hauptvordruck (ESt 1 A) und die relevanten Anlagen (z.B. Anlage S fuer Selbststaendige).

3

Einkuenfte eintragen

Tragen Sie Ihre Einkuenfte aus Hauptberuf und Nebentaetigkeit in die entsprechenden Felder ein.

4

Ausgaben und Abzuege angeben

Erfassen Sie alle Betriebsausgaben, Werbungskosten und Sonderausgaben.

5

Plausibilitaetspruefung

ELSTER prueft Ihre Eingaben auf Fehler. Korrigieren Sie eventuelle Unstimmigkeiten.

6

Absenden und Bescheid erhalten

Nach dem Absenden erhalten Sie den Steuerbescheid - meist innerhalb von 4-8 Wochen.

Wichtige Fristen

Abgabefrist Steuererklaerung

Fuer das Vorjahr bis zum 31. Juli

31. Juli

Jaehrliche Frist

Bei Beratung durch einen Steuerberater verlaengert sich die Frist bis Ende Februar des uebernaeachsten Jahres. Verspaetungszuschlaege drohen bei Fristueberschreitung.

Nebeneinkuenfte und Ihr Arbeitgeber

Viele Arbeitnehmer moechten, dass ihr Arbeitgeber nichts von der Nebentaetigkeit erfaehrt. In Deutschland muessen Sie jedoch einige Punkte beachten.

Arbeitsrechtliche Aspekte

Genehmigungspflicht pruefen

Pruefen Sie Ihren Arbeitsvertrag: Viele Vertraege verlangen, dass Sie Nebentaetigkeiten anzeigen oder genehmigen lassen.

Generell gilt: Eine Nebentaetigkeit darf nicht in Konkurrenz zum Arbeitgeber stehen und Ihre Haupttaetigkeit nicht beeintraechtigen.

Erlaubt ohne Genehmigung

In der Regel unproblematisch:

  • Ehrenamtliche Taetigkeiten
  • Nebenjobs ohne Branchenbezug
  • Geringe Taetigkeit am Wochenende

Kritisch/Untersagt

Koennte problematisch sein:

  • Arbeit fuer Konkurrenten
  • Ueberschreitung der Arbeitszeitgrenzen
  • Beeintraechtigung der Haupttaetigkeit

Tipp zur Transparenz

  • Im Zweifel ist eine offene Kommunikation mit dem Arbeitgeber oft der bessere Weg
  • Eine schriftliche Genehmigung schuetzt Sie rechtlich ab
  • Steuerlich erfaehrt der Arbeitgeber nicht automatisch von Ihrer Nebentaetigkeit

Nuetzliche Buchhaltungs-Tools

Software im Vergleich

Software Kosten Besonderheiten Geeignet fuer
lexoffice ab 6 EUR/Monat Rechnungen, Banking, UStVA Freelancer
sevDesk ab 9 EUR/Monat Umfangreich, GoBD-konform Kleine Unternehmen
FastBill ab 9 EUR/Monat Automatisierung, Banking Online-Business
ELSTER (kostenlos) Kostenlos Offizielles Portal Gelegentliche Nebenjobs

Tipps fuer die Buchhaltung

Regelmaessig erfassen

Erfassen Sie Einnahmen und Ausgaben zeitnah, idealerweise woechentlich. So vermeiden Sie Stress zum Jahresende.

Geschaeftskonto einrichten

Ein separates Konto fuer Ihre Nebentaetigkeit erleichtert die Buchfuehrung erheblich und schafft Klarheit.

Belege digital archivieren

Scannen oder fotografieren Sie Belege sofort. Die Aufbewahrungspflicht betraegt 10 Jahre fuer Geschaeftsunterlagen.

Haeufig gestellte Fragen (FAQ)

F: Muss ich bei einem Minijob (538 EUR) eine Steuererklaerung abgeben?

A: Nein, bei einem pauschalversteuerten Minijob (520-EUR-Job) ist keine Steuererklaerung erforderlich. Die Steuer wird vom Arbeitgeber pauschal abgefuehrt. Dies gilt zusaetzlich zu Ihrem Hauptjob.

F: Wie werden Einkuenfte aus Freelancer-Plattformen besteuert?

A: Einkuenfte aus Plattformen wie Fiverr oder Upwork zaehlen als selbststaendige Einkuenfte (bei freiberuflicher Taetigkeit) oder gewerbliche Einkuenfte. Sie muessen diese in Ihrer Steuererklaerung angeben und koennen Betriebsausgaben abziehen.

F: Was passiert, wenn ich Belege verloren habe?

A: Grundsaetzlich benoetigen Sie Belege als Nachweis. Ersatzbelege (Eigenbelege) sind in Ausnahmefaellen moeglich, koennen aber bei einer Pruefung problematisch sein. Fordern Sie Duplikate an oder nutzen Sie Kontoauszuege als Nachweis.

F: Was droht bei verspaeteter Abgabe?

A: Bei verspaeteter Abgabe setzt das Finanzamt einen Verspaetungszuschlag fest - mindestens 25 EUR pro angefangenem Monat. Bei laengerer Verspaetung kommen Zinsen hinzu. Beantragen Sie im Zweifel eine Fristverlaengerung.

Zusammenfassung: Gut vorbereitet zur Steuererklaerung

Die wichtigsten Punkte

1. Grenzen kennen: Haerteausgleich bei 410/820 EUR, Kleinunternehmerregelung bei 22.000 EUR Umsatz
2. Ausgaben dokumentieren: Regelmaessige Buchhaltung spart Steuern und Zeit
3. Software nutzen: lexoffice, sevDesk oder ELSTER erleichtern die Arbeit
4. Arbeitsvertrag pruefen: Nebentaetigkeit ggf. anzeigen oder genehmigen lassen
5. Fristen einhalten: Bis 31. Juli fuer das Vorjahr (ohne Steuerberater)